Private Unterlagen: Was kann wann in den Müll?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 February 2025R+V-Infocenter: Manche Unterlagen sollte man lieber länger aufbewahren
Wiesbaden, 25. Februar 2025. Ob Kontoauszüge, Steuerbescheide oder Rechnungen: In einem privaten Haushalt sammelt sich schnell viel "Papierkram" an. Manche Unterlagen sollte man trotzdem lieber längere Zeit aufbewahren, rät das Infocenter der R+V-Versicherung.
Die Unterlagen einfach wegwerfen? Für Privatpersonen gibt es lediglich zwei gesetzliche Vorgaben: Wer Handwerksbetriebe mit Arbeiten am Haus oder in der Wohnung beauftragt, muss die Rechnungen zwei Jahre aufbewahren. Dasselbe gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für die Reinigung der Wohnung oder für die Gartenpflege. "Damit will der Gesetzgeber Schwarzarbeit eindämmen", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Ohne Belege drohen hohe Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Die zweite Vorgabe: Wer 500.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, muss sechs Jahre lang alle steuerrelevanten Belege und Aufzeichnungen behalten. Die Aufbewahrungsfristen gelten unabhängig davon, ob die Unterlagen digital oder in Papierform vorliegen.