Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 4 December 2018Mieterhöhung wegen selbst bezahlter Einbauküche?
Bei Mieterhöhungen ziehen Vermieter meist den örtlichen Mietspiegel als Vergleichsmaßstab heran. Der Mietspiegel bewertet die Wohnungen unter anderem nach ihrer Ausstattung. Hat der Mieter aber teure Ausstattungen wie eine Einbauküche selbst bezahlt, dürfen sie nicht die Höhe der Miete beeinflussen. Der Vermieter muss die Miete in solchen Fällen an vergleichbaren Wohnungen ohne Einbauküche ausrichten. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bundesgerichtshof entschieden.
BGH, Az. VIII ZR 52/18