MCM Investor Management AG: Aktuelle Informationen zum Baukindergeld

Image: 
Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Der Endspurt läuft: Noch bis Jahresende kann das Baukindergeld beantragt werden – die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 09.09.2020. „Das Baukindergeld kann nur noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Bis dahin muss also eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorliegen, denn eine Verlängerung dieser staatlichen Förderung ist zunächst nicht geplant“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Wir raten jedem, so schnell wie möglich zu prüfen, ob die Vorrausetzungen zum Erhalt des Baukindergeldes gegeben sind. Einen großen Schritt weiter sind bereits diejenigen, die einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Nach Einzug in die Wunschimmobilie kann der Antrag auf Baukindergeld mit diesen Unterlagen bei der KfW gestellt werden. Dafür muss unbedingt die Meldebescheinigung vorliegen. Ab Einzug hat man sechs Monate Zeit, um das Baukindergeld zu beantragen. Kauft man eine Immobilie, die man vorher angemietet hatte, gelten die sechs Monate ab der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu. Die letzte Frist ist demnach der 31.12.2023 – bis zu diesem Stichtag müssen der KfW alle Anträge vorliegen.

Außerdem haben Bauherren mehr Zeit, ihre Anträge zu stellen. Seit dem 17. Mai wurde die Frist von drei auf sechs Monate verlängert. Auch die Förderbedingungen haben sich insofern geändert, als dass Verwandten oder Erben kein Kindergeld bekommen können. „Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro jährlich. Hinzu kommt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Bei den Antragsstellen müssen also die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung eingereicht werden. Baukindergeld bekommen Familien mit Kindern. Es gibt 1.200 Euro pro Kind, maximal zehn Jahre. Wird ein Kind erst nach Antragsstellung geboren, gibt es kein Geld“, erklärt die MCM Investor Management AG. Dabei ist es irrelevant, ob die Immobilie gekauft oder gebaut wird und das Baukindergeld gilt deutschlandweit. Nur der Ersterwerb wird gefördert.