ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 June 2019Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Werbegeschenke von Apotheken +++
Apotheken dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Werbegaben gewähren. Dies gilt auch dann, wenn es sich um geringwertige Gaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein handelt. Auch solche Werbegaben seien wettbewerbsrechtlich unzulässig, entschied laut ARAG der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.06.2019 (Az.: I ZR 206/17 und I ZR 60/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.