Etwas Farbe in den Alltag holen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 3 April 2020Der ARAG Tipp zum Wochenende: Den ersten Frühlingsstrauß pflücken
Es ist Frühling. Die Farbe kehrt zurück in die Natur. Gleichzeitig nehmen wir in diesen chaotischen, beängstigenden Zeiten vor lauter Schreckensnachrichten kaum mehr etwas anderes wahr. Doch die Seele braucht Farbe. Es ist Zeit für bunte Blumen im Wohnzimmer! Nichts wie los also in den nahegelegenen Wald zum Waldspaziergang und zum Blumenpflücken. Natürlich aufgrund des aktuellen Kontaktverbots am besten allein. Neben den Maßnahmen im Kampf gegen Corona gibt es aber auch ein paar Regeln zum 'wilden' Blumenpflücken, die man beachten sollte. Welche das sind, erklären die ARAG Experten.
Wem gehört der Wald?
Laut der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald gehören 48 Prozent der Waldfläche Privatpersonen. Danach folgen die Länder mit 29 Prozent. Körperschaften wie z. B. Gemeinden oder Kirchen teilen sich 19 Prozent des Waldes. Dem Bund gehören lediglich etwa vier Prozent. Jeder Eigentümer bewirtschaftet seinen Wald eigenverantwortlich und hat auch das Recht an seinem Wald. Zwar ist im Rahmen des Bundeswaldgesetzes für die meisten Wälder ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung eingeräumt. Ein Recht, Dinge mitzunehmen, hat der Waldbesucher generell aber nicht. Hierzu bedarf es eigentlich der Genehmigung des Eigentümers.