Markenrechtsmodernisierungsgesetz - Änderungen bei Verfallsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
Verfasser: pr-gateway on Monday, 18 May 2020Markenrechtsmodernisierungsgesetz - Änderungen bei Verfallsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
Der zweite Teil des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Betroffen von der Novelle sind die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren.
Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz und damit die Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) ist am 14. Januar 2019 in Kraft getreten. Der erste Schritt betraf in erster Linie Änderungen wie die Darstellbarkeit von Marken, die Einführung der nationalen Gewährleistungsmarke oder die Einführung neuer absoluter Schutzhindernisse wie geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Im zweiten Schritt geht es um Neuerungen bei Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.