Wenn die Rente nicht reicht: Gericht stärkt Unterhaltspflichtige
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 11 February 2026
(DAV). Muss ein Rentner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente unter Umständen vorübergehend "aufgestockt" werden, jedoch nur so weit, wie es zur Zahlung des tatsächlich noch geschuldeten Unterhalts nötig ist. Dies geschieht, indem der Versorgungsausgleich ausgesetzt wird.
Das Ehepaar hatte sich nach über 30 Jahren scheiden lassen. Bereits bei der Scheidung im Jahr 2011 wurde der Mann verpflichtet, monatlich 407 Euro nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Grundlage war damals sein Einkommen aus Erwerbsarbeit. Zudem wurde im Versorgungsausgleich ein Teil seiner Rentenanwartschaften auf die Ex-Ehefrau übertragen, was später zu einer Kürzung seiner Rente führte.
Seit 2023 nun bezieht der Mann eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt wegen des Versorgungsausgleichs geringer aus. Die Frau arbeitet weiterhin in Teilzeit und ist noch nicht im Rentenalter. Der Mann erklärte, er könne den Unterhalt nicht mehr zahlen, und forderte seine Ex-Frau auf, auf den Unterhalt zu verzichten. Daraufhin beantragte sie beim Gericht, die Rentenkürzung zeitweise auszusetzen - das ist möglich, wenn der Unterhalt sonst nicht mehr gezahlt werden kann.