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Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 October 2015Neumann & Partners International Management reagiert verstärkt auf den wachsenden Bedarf an weiblichen Führungskräften durch die Frauenquote
Nach jahrelanger kontroverser Debatte ist die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Großunternehmen beschlossene Sache. Betroffen von der Neuregelung sind ab 2016 gut 110 voll mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Unternehmen. 3500 weitere börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen sich künftig verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen. Diese sogenannte gesetzliche Flexi-Quote kann unterschiedlich ausfallen und richtet sich zum Beispiel danach, wie viele Frauen im Unternehmen bereits Führungsverantwortung tragen oder welche Frauenquote in der Branche üblich ist.
Vorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf Führungsebene
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent, ab 2018 von 50 Prozent gelten. Diese Vorgaben gelten auch in den Führungsetagen der Bundesverwaltung sowie der Gerichte und Unternehmen des Bundes. Mittelständische Unternehmen werden von der Regelung ausgenommen.
Steigende Nachfrage nach weiblichen Führungskräften