Nutzungsentschädigung für gemeinsames Haus nach der Trennung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 July 2015
Koblenz/Berlin (DAV). Wer nach der Trennung (http://www.familienanwaelte-dav.de) in einem gemeinsamen Haus bleibt, muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Diese Anrechnung kann auch nachträglich erfolgen, wenn man in dieser Zeit das gemeinsame Darlehen bedient. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.
Wohnen in der gemeinsamen Immobilie nach Scheidung
Dem inzwischen geschiedenen Ehepaar gehört gemeinsam ein Haus. In der Trennungszeit und etwas darüber hinaus wohnte die Frau dort allein. Während der Zeit ihrer Nutzung hatte die Frau Zahlungen auf das gemeinsame Darlehen erbracht. Nach Auszug der Frau und anschließendem Leerstand erbrachte der Mann die Beiträge zur Darlehenstilgung allein und zahlte die Fixkosten etwa für Gas, Wasser und Strom. Die Hälfte dieser Zahlungen verlangte er nun von seiner Ex-Frau. Diese wollte den Anspruch mit ihren Tilgungszahlungen verrechnen.