Nachschieben von Kündigungsgründen: Fall einer fristlosen Kündigung wegen sexueller Belästigung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 July 2016Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10.11.2015, Aktenzeichen 2 Sa 235/15, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Der Fall
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen, weil dieser Speck im Wert von 0,80 EUR gebraten und teilweise gegessen hatte. Dies sei eine erforderliche Probe gewesen, argumentierte der Arbeitnehmer. Nachdem er die Kündigung ausgesprochen hatte, erfuhr der Arbeitgeber von einem früheren Zwischenfall, in den der Arbeitnehmer verwickelt war. Dieser hatte nach den Feststellungen des Gerichts eine andere Mitarbeiterin sexuell belästigt, indem er in den Raum gekommen sei, die Tür geschlossen habe, die Mitarbeiterin umarmt und an die Wand gedrängt und dann mit seinen Armen ihren Rücken hinabgestrichen sei bis zu ihrem Po.
Die Ausgangslage