"Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben"
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 8 June 2016DGHS zur Bundestagsabstimmung über Arzneimitteltests an Demenzkranken
dgpd. Anlässlich der für Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die DGHS die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann. Das "Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" sieht vor, dass Arzneimitteltests auch dann unter Auflagen zulässig sein können, wenn nur ein genereller, aber kein individueller Nutzen für den Probanden wahrscheinlich ist. Der vorliegende Gesetzentwurf geht davon aus, dass eine solche nötige "Forschungsverfügung" Teil der Patientenverfügung ist.