Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 18 December 2015Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Vermögen kann auch schon zu Lebzeiten an die künftigen Erben übertragen werden. Die Rede ist dann von der vorweggenommenen Erbfolge. Häufig geschieht dies durch Schenkungen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In den kommenden Jahren rollt eine Erbschaftswelle auf Deutschland zu. Nach Schätzungen wird dabei Vermögen in Billionen-Höhe übertragen. Bei der Übertragung des Vermögens muss nicht der Todesfall abgewartet werden. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, wenn der Erblasser sein Vermögen ganz oder zum Teil schon zu Lebzeiten überträgt.
Die sog. vorweggenommene Erbfolge kann verschiedene Vorteile bieten. So können die künftigen Erben schon zu dem Zeitpunkt Vermögenswerte erhalten, zu dem sie sie benötigen, z.B. weil eine Familie gegründet oder eine berufliche Existenz aufgebaut werden soll. Durch die Vermögensübertragung zu Lebzeiten können ggfs. auch steuerliche Vorteile genutzt werden.