Sorgerechtsverfügung: Für den Ernstfall vorsorgen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 21 July 2017Wen soll das Gericht als Vormund für Ihr Kind einsetzen?
Wer jung und gesund ist, macht sich oft keine Gedanken über eine ernste Krankheit oder gar den eigenen Tod. Oft ist es dann ein Beinahe-Unfall oder ein Todesfall im Bekanntenkreis, der Eltern nachdenklich werden lässt: Was passiert eigentlich mit unseren Kindern, wenn uns etwas zustößt? Können wir Einfluss darauf nehmen, wo die Kinder aufwachsen und wer sich um ihre Belange kümmert, wenn wir das nicht mehr tun können? Tatsächlich gibt es für Sie als Eltern eine Möglichkeit, all diese Dinge für den Ernstfall festzulegen: In einer sogenannten Sorgerechtsverfügung können Sie bestimmen, wen das Gericht als Vormund für Ihr Kind einsetzen soll. Diese Frage ist besonders für Alleinerziehende von großer Bedeutung, weil das Sorgerecht unter Umständen auf den anderen Elternteil übergeht, wenn sie es nicht mehr ausüben können. Wie entscheiden die Gerichte, wenn keine Verfügung vorliegt? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Wünsche rechtlich sicher festlegen wollen? Die ARAG Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.