Bei Wartung von IT-Systemen den betrieblichen Datenschutz berücksichtigen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 6 December 2017
(Stockelsdorf, 06.12.2017) Externe Service-Mitarbeiter, die sich um die IT-Wartung kümmern, können Zugriff auf Daten mit Personenbezug erlangen. Hierbei ist es entscheidend, die Rechtsvorschriften des betrieblichen Datenschutzes einzuhalten. Ansonsten drohen Konsequenzen, wie z.B. die Verhängung von Bußgeldern. Ein externer Datenschutzbeauftragter verspricht Abhilfe.
Ob Hardware oder Software, die meisten IT-Systeme erfordern eine regelmäßige Wartung. In vielen Unternehmen wird die IT-Wartung von externen Spezialisten übernommen. Im Fokus stehen Aufgaben, wie z.B. der Austausch einzelner Hardwarekomponenten oder das Upgrade von Softwarelösungen.
In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die externen Spezialisten unmittelbaren Zugriff auf Daten mit Personenbezug haben. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind solche Fälle kritisch zu erachten und bedürfen einer Absicherung, was den Verantwortlichen zahlreicher Unternehmen jedoch nicht bewusst ist.