Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - EGMR zur Überwachung von Arbeitnehmern
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 7 September 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kündigung wegen privater Internetnutzung
Die Fälle von Kündigungen wegen privater Internetnutzung des Arbeitnehmers haben in letzter Zeit deutlich zugenommen. Die deutschen Gerichte haben sich dementsprechend auch schon wiederholt mit dem Thema beschäftigt. So entschied etwa das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 14. Januar 2016 (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15), dass Arbeitnehmern, die in erheblichem Umfang während der Arbeitszeit im Internet unterwegs sind, eine fristlose Kündigung droht. Das LAG ließ zudem verlauten, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf des Arbeitnehmers ohne dessen Zustimmung verwerten dürfe.
EGMR stärkt Rechte der Arbeitnehmer