EuGH: Unterscheidungskraft für Eintragung als Unionsmarke notwendig
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 August 2018EuGH: Unterscheidungskraft für Eintragung als Unionsmarke notwendig
Damit ein Zeichen als Unionsmarke eingetragen werden kann, muss es die nötige Unterscheidungskraft für die gesamte Union aufweisen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 25. Juli 2018 bekräftigt.
Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein Zeichen ohne originäre Unterscheidungskraft nur dann als Unionsmarke eingetragen werden, wenn es in dem Teil der EU Unterscheidungskraft erlangt hat, in dem es diese zuvor nicht hatte. Dieser Teil der Union kann aus einem einzigen Mitgliedsstaat bestehen. Für die Eintragung einer solchen Marke reicht der Nachweis nicht aus, dass sie in einem bedeutenden Teil der Union diese Unterscheidungskraft erlangt hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.