Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 28 August 2018Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten kaum noch verborgen werden. Als Ausweg bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige.
Im September 2017 fand erstmals der automatische Austausch von Finanzdaten (AIA) statt, an dem sich neben Deutschland noch 49 Staaten beteiligt haben. Im September 2018 werden nun die Daten vom Besteuerungsjahr 2017 ausgetauscht. Diesmal beteiligen sich rund 100 Staaten am AIA. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich übermitteln die relevanten Datensätze nach Deutschland. Dadurch wird es immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten noch vor dem Fiskus zu verbergen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist enorm gestiegen. Noch ist in vielen Fällen aber noch die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.