Insolvenz in der Corona-Krise vermeiden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 March 2020Insolvenz in der Corona-Krise vermeiden
Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz in Folge der Corona-Krise bedroht ist, soll unter die Arme gegriffen werden. Dazu hat der Bundestag der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zugestimmt.
Ist ein Unternehmen insolvenzreif, d.h. zahlungsunfähig oder überschuldet, muss schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag gestellt werden. Um in Zeiten der Corona-Krise eine Flut von Insolvenzen zu vermeiden, wird nun diese Insolvenzantragspflicht gelockert. Der Bundestag hat einer vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 zugestimmt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. März 2020.
Voraussetzung für eine Aussetzung des Insolvenzantragspflicht ist allerdings, dass die Corona-Krise ursächlich für die wirtschaftliche Krise des Unternehmens ist. Hier wird unterstellt, dass die Corona-Pandemie kausal für die Insolvenzreife ist, wenn das Unternehmen am 31.12.2019 noch zahlungsfähig war.