Urlaub, Resturlaub, Überstunden - das gilt rechtlich
Verfasser: pr-gateway on Friday, 9 January 2026ARAG Experten informieren, was Arbeitnehmer wirklich wissen müssen
Kaum ist das alte Jahr vorbei, denken viele Arbeitnehmer bereits an den nächsten Urlaub. Oder daran, welche Urlaubstage aus 2025 noch auf dem Konto schlummern. Dabei gibt es eine Menge Regeln zu beachten. Die ARAG Experten erklären, was Arbeitnehmern gesetzlich zusteht, welche Rechte sie bei Resturlaub haben und wie Überstunden, Sonderurlaub oder Brückentage gehandhabt werden.
Gesetzlicher Anspruch auf Jahresurlaub
Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer bezahlter Erholungsurlaub zu. Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub vier Wochen im Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche entspricht das 24 Werktagen, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Auch Teilzeitkräfte, Praktikanten, Auszubildende, Zeitarbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte haben laut ARAG Experten Anspruch auf Urlaub, wobei sich der Umfang nach den Arbeitstagen pro Woche richtet.