Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt - aber gefährlich
Verfasser: pr-gateway on Friday, 9 January 2026R+V-Infocenter: Wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall
Wiesbaden, 9. Januar 2026. Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. "Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. In der Nähe der großen Fahrzeuge ist also besondere Vorsicht geboten.
Vorbeifahren nur auf eigenes Risiko
Grundsätzlich sollte man zu einem Räumfahrzeug ausreichend Abstand halten. "Trifft das Streugut ein anderes Fahrzeug, ist der Winterdienst in der Regel nicht in der Pflicht", betont R+V-Experte Richter. Auch wenn Räumfahrzeuge entgegenkommen, sollte man möglichst rechts fahren und Abstand halten.