ARAG Verbrauchertipps: wahr oder unwahr?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 28 March 2025ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zum 1. April
Der Mieter trägt die Kosten für einen Fehlalarm wegen Schmorgeruch?!
Wenn es in der Wohnung nach verbranntem Kunststoff riecht, und das auch noch in der Nähe des Verteilerkastens, ist das nicht lustig! Und genau deshalb informierte ein verunsicherter Mieter seinen Vermieter, der einen Elektriker bestellte. Doch der Fachmann konnte keine Auffälligkeit entdecken und zog wieder ab. Die Rechnung von 130 Euro muss der Mieter zahlen, war der Handwerker doch ganz umsonst gekommen.
Wahr oder unwahr? Unwahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Mieter, die einen Verdachtsfall melden, keine Sorge um die Rechnung machen müssen. Denn schließlich hatte sich der beunruhigte Mann ja keinen Scherz erlaubt, sondern er hatte reale Angst vor einem Wohnungsbrand und wollte daher auf Nummer sicher gehen. Die Rechnung musste also der Vermieter übernehmen (Amtsgericht Berlin-Köpenick, Az.: 14 C 284/23).