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Schulprojekt gegen Rassismus mit Wertecoach 2schneidig

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Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung sind Themen, die unsere Gesellschaft bewegen und gleichzeitig auffordern, Werte der Demokratie zu schützen. Ein Wertebewusstsein kann nicht früh genug beginnen und so engagiert sich Martin Rietsch alias Sänger und Rapper 2schneidig mit Projektarbeit zu Gesellschaftsthemen an Schulen.

Am Donnerstag, 6. September war der auch als Wertecoach bekannte Musiker im Landkreis Stade unterwegs, um mit Schülern der achten bis zehnten Klassen einen interaktiven Projekttag zu gestalten. Seine anschauliche und lebensnahe Aufbereitung von Mobbing- und Rassismusthemen kombinierte der sympathische Künstler mit Elementen der HipHop-Kultur und leitete die begeisterten Schülern in einigen Tanzmoves an.

2schneidig begegnet den Jugendlichen auf Augenhöhe und versteht es, durch seine Authentizität und langjährige Erfahrung die Schüler für präventive Themen zu öffnen. Er sensibilisiert sie für Vorurteile und Gruppenzwänge. Als Deutscher mit nigerianischen Wurzeln weiß er, wovon er spricht, wenn es um rassistische Diskriminierungen geht und setzt u.a. mit seiner Kampagne „Mobbing stoppen – Werte stärken“ ein Zeichen für Respekt, Vielfalt und Achtung der Menschenwürde.

Siegerland: Obst satt im Sommer 2018 - Mundart

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 Obst satt im Sommer 2018 - Mundart
Foto: "Quetschekooche", Pflaumenkuchen, ist beliebt und schmeckt. (Foto: presseweller)

12. September 2018. Siegen (DiaPrw). Wie in anderen Regionen war auch im Siegerland der Sommer einfach nur heiß und zu trocken. Trotzdem gab es Blumenpracht und jede Menge Beeren und Obst, "Oos Sommr ... - (Unser Sommer ...) schreibt Autor Georg Hainer im bebilderten Beitrag auf "Sejerlänner", dem Blog von Buch-Juwel ( www.buch-juwel.de). Über die Homepage kann er ohne Anmeldung aufgerufen werden. Wer es noch nicht gelesen hat: "Die Sommer der Kindheit in Siegen" ist ebenfalls ein Beitrag für Heimatfreunde.

Panasonic fördert junge Talente im Bereich Broadcast & ProAV

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Panasonic fördert junge Talente im Bereich Broadcast & ProAV
Margarita Zoussevitch, Field Marketing Manager bei Panasonic Broadcast & ProAV, mit Team

Wiesbaden, 12.09.2018 - Panasonic Broadcast & ProAV fördert mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen Studierende und junge Filmemacher. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Abschlussarbeiten, Werkstudententätigkeiten in unterschiedlichsten Bereichen sowie Auszeichnungen wie den Nachwuchspreis beim Deutschen Kamerapreis.

"Panasonic unterstützt mit gezielter Nachwuchsförderung die Branche", sagt Margarita Zoussevitch, Field Marketing Manager bei Panasonic Broadcast & ProAV. "Wir bieten beispielsweise Studierenden ein spannendes Umfeld für wissenschaftliche Arbeiten. Die wissenschaftliche Herangehensweise an Praxisthemen sorgt für einen Wissenszuwachs, der der akademischen Forschung wichtige Impulse liefert. Weitere Fördermaßnahmen umfassen zum Beispiel die Stiftung von Auszeichnungen für junge Filmemacher, die besondere Kreativität im Umgang mit Kamera und Schnitt zeigen."

Markenrechtsverletzung: Hilfreiche Tipps zum professionellen Umgang

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 Hilfreiche Tipps zum professionellen Umgang
Haben Sie weitere Fragen zur Markenrechtsverletzung? Rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28.

Im Deutschen Patent- und Markenamt sind derzeit mehr als 815.000 unterschiedliche Markennamen registriert und jeden Tag kommen neue Einträge hinzu.

Aufgrund dieser großen Anzahl ist es nicht verwunderlich, dass bestimmte Markenzeichen und Markennamen immer wieder - aus Versehen oder aber auch mit voller Absicht - missbräuchlich verwendet werden.

Doch wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor und was können Geschädigte sowie Markenrechtsverletzer in solch einem Falle tun?

Was ist eine Markenrechtsverletzung?

Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmen die geschützte Marke eines Konkurrenten für den Vertrieb der eigenen Waren oder Dienstleistungen benutzt. Dabei kann es sich sowohl um die Verwendung von geschütztem Wort- und Bildmaterial, als auch um die Verwendung von eingetragenen Registermarken handeln.

Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Verwechslungsgefahr. Daher können auch leicht veränderte Markenzeichen eine Rechtsverletzung darstellen.

Urlaubsanspruch in der Probezeit: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten

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 Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch in der Probezeit? Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50.

Die Probezeit ist eine der spannendsten Phasen im Berufsleben und jeder Arbeitnehmer möchte sich während dieser Zeit von seiner besten Seite zeigen. Es ist daher nur verständlich, dass er während der Probezeit nicht nur auf eine Krankmeldung verzichtet, sondern es auch vermeidet, einen Urlaubswunsch zu äußern.

Doch haben Arbeitnehmer während der Probezeit überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub und was passiert im Falle einer Kündigung?

Was gilt es, in der Probezeit zu beachten?

Nicht jeder neue Mitarbeiter hat eine Probezeit. Dennoch ist es in Deutschland heutzutage üblich, im Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu sechs Monaten zu vereinbaren.

Innerhalb der Probezeit gelten sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber verkürzte Kündigungsfristen. So kann in dieser Phase das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Diese Frist gilt auch dann, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird.

Habe ich während der Probezeit Anspruch auf Urlaub?

Unitrends jährliche Umfrage zu Cloud und Disaster Recovery zeigt: Unternehmen kämpfen noch immer mit Datenverlust

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 Unternehmen kämpfen noch immer mit Datenverlust

München, 12. September 2018 - Unitrends, ein weltweit führender Anbieter von All-in-One Lösungen für Enterprise Backup und Continuity, veröffentlicht die Ergebnisse seiner vierten jährlichen Unitrends Cloud and Disaster Recovery Survey. Die Umfrage beleuchtet den aktuellen Stand von Datensicherung und Disaster Recovery (DR) sowie die Einstellung der IT zu Cloud-Nutzung und deren Akzeptanz. Der Report basiert auf Antworten von über 800 IT-Experten auf der ganzen Welt und bietet zusätzlich Ratschläge für die Implementierung von Cloud in Disaster Recovery-Praktiken.

Der vollständige Report befindet sich hier: http://www.unitrends.com/cloud_surveyresults_a

Ivalua bringt Innovationen für das Sourcing und die Beschaffung von direkten Materialien

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Frankfurt am Main - 12. September 2018 - Ivalua, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Spend Management, hat den Funktionsumfang für das Sourcing und die Beschaffung direkter Materialien wesentlich ausgebaut. Die Erweiterungen für den direkten Einkauf in Release 160 der Ivalua Plattform gehen zum einen auf die Integration von Funktionalitäten von Directworks zurück. Das Unternehmen wurde im Oktober 2017 übernommen. Zum anderen hat Ivalua die Plattform um eigene Innovationen ergänzt.

Das neue Release erlaubt Anwendern, die Stückliste (Bill of Materials, BOM) eines Produkts und die zugehörigen Komponenten, Kosten und Lieferanten effizienter zu managen. Die Kunden arbeiten dadurch effektiver mit ihren Lieferanten zusammen. Sie können innovativere und rentablere Produkte auf den Markt bringen und die damit verbundenen Lieferrisiken besser kontrollieren.

ARAG Recht schnell...

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ARAG Recht schnell...

+++ Keine Kündigung des Betreuungsvertrages wegen Kritik +++
Verschickt der Elternbeiratsvorsitzende eines Kindergartens an sämtliche Eltern einen kritischen Elternbrief, in dem er diese auffordert, bei künftigen Problemen neben der Geschäftsführung des Kindergartens auch die Gemeindeverwaltung zu informieren, rechtfertigt dies laut ARAG nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags für sein Kind. Es sei gerade Aufgabe des Elternbeirats als Mittler zwischen Elternschaft und Träger, Kritikpunkte weiterzugeben (AG München, Az.: 243 C 14364/18).

+++ Ausdrücklicher Hinweis, dass Smartphones gebraucht sind, ist erforderlich +++
Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Laut ARAG Experten reicht der Zusatz "refurbished certificate" in der Produktinformation hierfür nicht aus (LG München I, Az.: 33 O 12885/17).

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