Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 April 2019ARAG Experten zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst. Danach haben Arbeitnehmer sechs Wochen lang Anspruch auf Weiterzahlung ihres Gehaltes. Im Anschluss springt die Krankenkasse ein - mit 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Wer genau im Krankheitsfalle von wem trotz Krankschreibung seinen Lohn oder Ersatzleistungen bekommt, wissen ARAG Experten.