Kündigung wegen Eigenbedarf: Widerspruch möglich?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 3 June 2019
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist kein seltener Fall. Eigenbedarf stellt vielmehr den häufigsten Grund dar, warum Mietverträge in Deutschland gekündigt werden.
Zum Schutz des Mieters sind enge Grenzen gesetzt. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder einen Angehörigen benötigt.
Der Grund darf nicht vorgetäuscht sein. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn die Mietparteien bereits wegen anderer Punkte, wie etwa einer Nebenkostenabrechnung, im Streit geraten waren.
Der Vermieter hat die richtige Kündigungsfrist zu beachten, die sich je nach Laufzeit des Mietverhältnisses verlängert.
Besteht zum Beispiel der Mietvertrag schon über acht Jahre, ist eine Kündigungsfrist von neun Monaten einzuhalten.
Eigenbedarfskündigung: Kriterien für die Wirksamkeit
Im Falle eines sozialen Härtefalls besteht die Möglichkeit für den Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Grund hierfür können z.B. sein:
- eine schwere Krankheit oder auch
- eine langjährige Verwurzelung in der Wohnung und dem Umfeld.