Aufhebungsvertrag durch unfaires Verhandeln
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 September 2019
Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro
1. Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden.
2. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.
(BAG v. 8. Juni 2018 - 5 Sa 458/17 - Amtliche Leitsätze)