Grundsteuer: Neue Anzeigepflichten für Immobilienbesitzer auch nach Abgabe der Grundsteuererklärung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 June 2023
Essen - Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass durch die jüngsten Änderungen des Grundsteuer- und des Bewertungsgesetzes sich neue Anzeige- und Mitwirkungspflichten für alle Steuerbürger (die Finanzverwaltung spricht von "Steuerpflichtigen"), die über Grundbesitz verfügen, ergeben haben.
I. Auf einen Blick:
Immobilieneigentümer mussten spätestens bis zum 31. Januar 2023 (Bayern 30.4.) eine auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ermittelte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Für jede wirtschaftliche Einheit war eine einzelne Erklärung einzureichen. Dabei waren detaillierte Angaben zum Grundstück, dem Gebäude und der Art der Nutzung zu machen.