Expertenkommission schlägt teilweise Krankschreibung vor - was ist davon zu halten?
Verfasser: pr-gateway on Sunday, 10 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Der Sachverständigenrat Gesundheit hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums Maßnahmen zur Senkung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet. Darunter die Einführung einer so genannten teilweisen Krankschreibung. Was würde dies für die Praxis bedeuten?
Unter Hinweis auf Vorbilder aus Skandinavien schlägt der Sachverständige vor, künftig Arbeitnehmer gegebenenfalls nur noch zu einem bestimmten Prozentsatz arbeitsunfähig zu schreiben. Bislang ist man bei einer Krankheit entweder noch arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Je nachdem muss man entweder zur Arbeit erscheinen und seine volle Arbeitsleistung erbringen oder man kann zuhause bleiben. Künftig würde nicht mehr in allen Fällen eine solche hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Ärzte hätten die Möglichkeit, Arbeitnehmer auch zu 75 % arbeitsunfähig, 50 % oder gar nur 25 % zu erklären. Das würde bedeuten, dass sich die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeit entsprechend vermindert. Der Arbeitgeber müsste teilweise den Lohn weiterzahlen und die Krankenkasse würde nur noch den teilweisen Lohnausfall durch Krankengeld ersetzen.
Vorteile einer solchen Regelung: