Steuerhinterziehung: Haftstrafe für "Strohmann" - Ausweg Selbstanzeige
Verfasser: pr-gateway on Friday, 2 October 2015Steuerhinterziehung: Haftstrafe für "Strohmann" - Ausweg Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Obwohl er offensichtlich nur als "Strohmann" agierte, verurteilte das Landgericht Frankfurt einen 41-Jährigen zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung. Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) bleibt alternativlos.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Mann soll als Scheingeschäftsführer durch unterlassene Umsatzsteuererklärungen zu einem Steuerschaden in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro beigetragen haben. Obwohl das Landgericht Frankfurt davon ausging, dass es sich bei dem Angeklagten lediglich um einen "Strohmann" handele, müsse er für die Versäumnisse bei der Voranmeldung der Umsatzsteuer verurteilt werden.