EuG: Werbung mit positiven Eigenschaften von Traubenzucker irreführend
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 March 2016EuG: Werbung mit positiven Eigenschaften von Traubenzucker irreführend
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Mit Urteil vom 16. März 2016 bestätigte das Gericht der Europäischen Union, dass Werbung für Traubenzucker mit gesundheitsbezogenen Angaben nicht zulässig ist (Az.: T-100/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wenn mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln geworben wird, müssen diese Angaben der Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union entsprechen. Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...)für Traubenzucker mit den positiven Eigenschaften der Glukose ist dennoch problematisch. Selbst wenn die Angaben richtig sind. Das musste jetzt auch ein Traubenzucker-Würfel-Hersteller erfahren.