Neuerscheinung: Finanzanlagenfachmann/-frau IHK in der 4. Auflage
Verfasser: pr-gateway on Friday, 31 July 2015
Seit dem 01.01.2013 ist die Vermittlung von Kapitalanlagen wie Investmentfonds, geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen (wie Genossenschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genussrechte usw.) erlaubnispflichtig. Durch das Kleinanlegerschutzgesetz wurde das regulierte Produktspektrum außerdem im Sommer 2015 um partiarische Darlehn, Nachrangdarlehn und bestimmte Direktinvestments erweitert. Diese Erweiterungen sind in der aktualisierten 4. Auflage des Werkes "Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" aufgenommen worden.
Um die Erlaubnis nach § 34f/h GewO zu erhalten, müssen Berater und Vermittler unter anderem ihre Sachkunde nachweisen. Hierfür wurde vom Gesetzgeber die Prüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" geschaffen. Auf diese Prüfung bereitet Sie das Buch "Finanzanlagenfachmann /-frau IHK" intensiv vor. Aufgrund der mittlerweile zweieinhalb Jahre Prüfungserfahrung wurden die Inhalte des Buches in der 4. Auflage vollständig überarbeitet und noch stärker auf die Prüfungsanforderungen ausgerichtet und strukturiert.