Arbeitslosengeld: Wann kann Sperrzeit verhängt werden?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 August 2016Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Sperrzeit bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Während dieser Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Keine Sperrzeit bei Kündigung aus wichtigem Grund
Eine Sperrzeit droht allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer nachweislich aus wichtigem Grund gekündigt hat. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn man mit seinem Ehepartner zusammenleben möchte und daher umziehen muss. Weiteres Beispiel: Bei nachweislichem Mobbing am Arbeitsplatz können Arbeitnehmer ebenso kündigen, ohne dass eine Sperrzeit angeordnet wird.
Sperrzeit bei Kündigung des Arbeitgebers