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Ganesha - Symbol des Erfolgs, der Weisheit und des Glücks

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Ganesha - Symbol des Erfolgs, der Weisheit und des Glücks

Ganesha mit dem Elefantenkopf ist der wohl beliebteste Gott der Hindus. Er steht für Weisheit, Wohlstands und Erfolg. Man sagt ihm außerdem nach, dass er Hindernisse beseitigen kann, was ihn zum idealen Talisman macht.

Die Veden zählen zu den ältesten hinduistischen Schriften. Die Rig Veda ist eine davon und beginnt mit einem Gruß an Ganesha, was damit Indiz dafür ist, dass der elefantenköpfige Gott der Weisheit, der Stärke und des Glücks seit mindestens 3.000 Jahren verehrt wird. Er ist im Hinduismus sehr bedeutend, denn er wird von Gläubigen stets zuerst angerufen und jeder Gottesdienst beginnt mit einem Gebet an ihn. Immer dann, wenn Menschen etwas Neues wagen, ist Ganesha gefragt, denn er gilt auch als Gott des Anfangs und des guten Gelingens, er verleiht Erfolg, schenkt Harmonie und stiftet Frieden. Er hat zudem die Kraft und ebenso die Macht, Hindernisse auf unserem Weg zu beseitigen und zerstört in diesem Zuge auch Eitelkeit, Egoismus und falschen Stolz.

Zwiegenähte Laszlo Schuhe

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Strand Vung Tau erscheint in neuem Gewand

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Am 26. April 2016 haben die Behörden der Stadt Vung Tau das Kochen und Zechen am Strand offiziell verboten. Einer der Gründe für diese Entscheidung war die Verantwortungslosigkeit der Badeurlauber.

Es gabt am Strand zu viele Händler mit Nahrungsmitteln, sagt Frau Trung Thi Huong, die stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees von Vung Tau, der Stadt am Strand in Südvietnam. Verantwortungslose Urlauber speisten und zechten am Strand von Vung Tau und ließen überall ihren Müll liegen. Dies führte zur Verschmutzung der Küstengewässer und beeinträchtigte die Strandqualität erheblich.

Darüber hinaus bestand ein erhebliches Verletzungsrisiko für Schwimmer und am Strand spielende Kinder, durch die Verunreinigungen. Diese Verantwortungslosigkeit der Badegäste und Urlauber, sowie Besucher trugen zudem, bei Touristen maßgeblich zu dem schlechten Eindruck bezüglich dem Strand von Vung Tau, als Urlaubziel bei. Der Genuss von zu viel, am Strand günstig erhältlichen Alkohols sorgte zudem für weitere Probleme, wie Schlägereien zwischen Betrunkenen. Es gab sogar Situationen, in welchen sich Betrunkene zum Schwimmen ins Meer begaben und dann dort ertranken. Diese Zustände bargen für die lokale Bevölkerung, als auch für die Touristen Gefahren, welche mehr und mehr unkalkulierbar wurden. Daher mussten diese Probleme von den Behörden zwangsläufig angegangen werden und die Stadtoberen sahen sich in der Verantwortung eine Lösung zu finden und herbeizuführen.

Defereggental in Osttirol: Almrosenfest feiern und aktiv sein

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 Almrosenfest feiern und aktiv sein
Almrosenblüte bei den Jagdhausalmen. (Foto: defereggental.org)

St. Jakob i. D. 28. Mai 2016 (DiaPrw). In der beeindruckenden Alpenkulisse des Defereggentales in Osttirol (defereggental.org) zeigt sich die Landschaft rund um den Obersee am Staller Sattel und auf vielen Almen bald in einem roten Farbrausch: Almrosenblüte. Das wird in St. Jakob wieder gefeiert. Am Wochenende, 18. und 19. Juni, steigt das 18. Almrosenfest, quasi auch die "Eröffnung" des Sommers. Außer Feiern und Genießen steht im Hochtal aber noch viel mehr auf dem Programm, zum Beispiel Wandern, Biken, Berg- und Klettertouren. Von Juni bis weit in den September hinein können attraktive Pauschalen gebucht werden.

Steigende Nachfrage nach Ferienhäusern in Dänemark

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Steigende Nachfrage nach Ferienhäusern in Dänemark
Ferienhaus mit Pool

Ferienhäuser werden bei deutschen Urlaubern immer beliebter. Von diesem Trend profitiert besonders ein Land wie Dänemark, wo der Urlaub mit der ganzen Familie in einem Ferienhaus am Meer eine lange Tradition hat. Die Ferienhausvermittler und Dänemarkspezialisten von DanCenter können sich deshalb in diesem Sommer über stattliche Zuwachsraten im zweistelligen Bereich bei den Buchungen freuen.

Mindestlohn - Bundesarbeitsgericht zur Berechnung

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Ausgangslage

In einem ersten Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Berechnung des Mindestlohns beschäftigt.

Fall

Eine Arbeitnehmerin hatte das Weihnachts- und das Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) nicht wie üblich am Stück, sondern in monatlichen Raten zusätzlich zum normalen Gehalt ausgezahlt bekommen. Ohne die Sonderzahlungen wäre der Mindestlohn nicht erreicht gewesen. Entsprechend hat die Arbeitnehmerin auf die Differenzen geklagt und argumentiert, die Raten auf die Sonderzahlungen seien bei der Berechnung der für den Mindestlohn relevanten Summe (Stundensatz von 8,50 EUR) nicht einzubeziehen.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zulasten der Arbeitnehmerin

Wie schon die Vorinstanz, hat auch das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass die Sonderzahlungen bei der Berechnung des Mindestlohnes einzubeziehen sind. Das gelte jedenfalls dann, wenn diese Zahlungen vorbehaltlos und unwiderruflich geleistet werden. Das war vorliegend der Fall. Dementsprechend hat die Klägerin wie auch schon in den Vorinstanzen auch vor dem Bundesarbeitsgericht verloren.

Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Muss der Arbeitgeber bei der Kündigung die Kündigungsgründe angeben?

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Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit:

Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund braucht.

Arbeitgeber braucht Kündigungsgrund (Ausnahme Kleinbetrieb):

Der Arbeitgeber muss zwar den Kündigungsgrund in der Kündigung selbst nicht nennen, er braucht aber in der Regel einen der gesetzlich anerkannten Gründe. Einzige Ausnahme sind Kleinbetriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber spätestens im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Wenn ihm das nicht gelingt, ist die Kündigung dadurch unwirksam.

Arbeitnehmer müssen Dreiwochenfrist beachten:

Hinweise für Mieter bei einer Kündigung des Vermieters

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Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.

Vermieter braucht Räumungstitel:

Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Räumungstitel erfolgen. Für einen solchen Räumungstitel muss der Vermieter aber zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht anstrengen und den Prozess dann auch gewinnen. Wenn der Vermieter Anstalten macht, sich über diese Vorgaben hinwegzusetzen und sich der Wohnung zu bemächtigen, sollten Mieter die Polizei verständigen.

Wichtige Fristen beachten:

Untätig bleiben sollten Mieter aber im Fall einer Kündigung auch nicht. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs laufen nämlich wichtige Fristen. Handelt es sich um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, kann diese unter Umständen durch eine rechtzeitige Nachzahlung unwirksam gemacht werden. Im Fall einer Eigenbedarfskündigung laufen Fristen für einen Widerspruch.

Bei Räumungsklage sofort tätig werden:

Ausschluss der Scheinselbstständigkeit bei Home-Office?

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Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen

Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. Das kann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht lösen.

Home-Office keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit

Der Umstand allein, dass der freie Mitarbeiter im Home-Office tätig wird, schließt eine Scheinselbstständigkeit nicht aus. Denn auch Arbeitnehmer können so ihre Tätigkeit verrichten. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses.

Auch bei Home-Office ist Eingliederung möglich

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