Muss der Arbeitgeber bei der Kündigung die Kündigungsgründe angeben?
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 28 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit:
Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund braucht.
Arbeitgeber braucht Kündigungsgrund (Ausnahme Kleinbetrieb):
Der Arbeitgeber muss zwar den Kündigungsgrund in der Kündigung selbst nicht nennen, er braucht aber in der Regel einen der gesetzlich anerkannten Gründe. Einzige Ausnahme sind Kleinbetriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber spätestens im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Wenn ihm das nicht gelingt, ist die Kündigung dadurch unwirksam.
Arbeitnehmer müssen Dreiwochenfrist beachten: