OLG Schleswig-Holstein: Rechtzeitige Erbausschlagung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 January 2017OLG Schleswig-Holstein: Rechtzeitige Erbausschlagung
Die Frist zur Ausschlagung eines Erbes beträgt sechs Wochen. Die Frist läuft aber erst, wenn der Erbe Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat, stellte das OLG Schleswig-Holstein klar (Az.: 3 Wx 96/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erben sind nicht verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, ist mit sechs Wochen relativ kurz bemessen. Entscheidend für den Fristbeginn ist allerdings, wann der Erbe von seiner Erbenstellung erfahren hat, sei es durch die gesetzliche Erbfolge, durch Testament oder Erbvertrag. Gerade bei zerrütteten Familienverhältnissen kann die Kenntnis von der Erbschaft nicht vorausgesetzt werden, wie eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 20. Juni 2016 zeigt.