edpep rechnet ab sofort automatisch mit neuem Mindestlohn
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 January 2017Kunden profitieren von Aktualität der cloudbasierten Personaleinsatzplanung
Saarbrücken, 10. Januar 2017 - Seit dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 EUR statt bisher 8,50 EUR. Das zwingt Unternehmen, diese Vorschrift nicht nur einzuhalten, sondern auch zu dokumentieren. Organisationen, die ihre Personaleinsatzplanung mit edpep umsetzen und ihre Zeiterfassung mit edtime organisieren, halten diese Vorgabe automatisch und ohne Zusatzaufwand ein.
"Wir haben unsere Lösung so angepasst, dass sie bei der Erfassung von geringfügig Beschäftigten seit Anfang Januar automatisch mit dem neuen Mindestlohn rechnet. Dadurch garantieren wir unseren Kunden eine lückenlose Compliance ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand", sagt Dieter Leinen, Vorstand der eurodata AG.
edpep ist ein Einsatzplanungs-System mit dem sich nicht nur Schichtpläne erstellen und Personalarbeitszeiten erfassen lassen. Vielmehr ist es ein komplettes Instrument zur effizienten Planung und Auswertung von Personal-Ressourcen und Arbeitszeit. edpep beinhaltet das Zeiterfassungs-System edtime, für das ebenfalls die MiLoG-Konformität gilt.