Internet: Es gibt ein Leben nach dem Tod!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 June 2017ARAG Experten zum Nachlass im Internet und in sozialen Medien
Ein 15-jähriges Mädchen stirbt und die Mutter darf nicht auf sein Facebook-Konto zugreifen. Das hat das Kammergericht Berlin ganz aktuell entschieden - wenn auch noch nicht rechtskräftig (Az.: 21 W 23/16). Die Entscheidung sorgt für Verwirrung. Doch was kann man tun, wenn man nach dem eigenen Ableben nicht ewig in den unendlichen Weiten des Netzes schweben möchte? Ein eindeutiges Testament hilft - oder eine entsprechende Einstellung im eigenen Facebook-Profil. ARAG Experten sagen Ihnen, wie Sie Ihr digitales Erbe am besten ordnen.