BGH: Missbrauch der überlegenen Marktmacht verstößt gegen Kartellrecht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 31 January 2018BGH: Missbrauch der überlegenen Marktmacht verstößt gegen Kartellrecht
Missbraucht ein Unternehmen seine Marktmacht, verstößt es gegen das Kartellrecht. Der Bundesgerichtshof stärkte mit Urteil vom 23. Januar 2018 das Bundeskartellamt (Az.: KVR 3/17).
Unternehmen mit einer überlegenen Marktmacht dürfen Lieferanten nicht unter Druck setzen, um selbst ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen. Ein derartiger Missbrauch der Marktmacht verstößt gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses sog. "Anzapfverbot" gilt nicht nur für marktbeherrschende Unternehmen. Vielmehr greift es auch dann, wenn kleinere oder mittlere Unternehmen von einem Nachfrager abhängig sind und dieser deshalb über eine überlegene Marktmacht verfügt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.