Schnee und Eis im Winter - was droht Arbeitnehmern bei Verspätung?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 December 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wintereinbruch bedeutet wieder vermehrt Schnee und Eis und damit schwierige Straßenverhältnisse sowie Verspätungen und Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Arbeitnehmer haben dann mit erschwerten Bedingungen bei der Anfahrt zur Arbeit zu kämpfen. Womit müssen Mitarbeiter rechnen, die deshalb verspätet am Arbeitsplatz erscheinen?
Verspätung bedeutet keinen Lohn: Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das Wegerisiko, also das Risiko, rechtzeitig zur Arbeit zu gelangen, hat er zu tragen. Auch wer sich also rechtzeitig auf den Weg gemacht hat und von Zugausfällen überrascht wurde, bekommt kein Arbeitsentgelt für die entsprechende Zeit.