Mehr Heizleistung durch moderne Brennwerttechnik
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 September 2017Energieeffiziente Öl- und Gasheizungen
Energieeffiziente Öl- und Gasheizungen
Es hört und hört nicht auf zu regnen. Lang anhaltende Niederschläge werden immer mehr. Die Pegelstände steigen, Keller überschwemmen, Straßen und Gärten sind überflutet. Feuchtigkeit zieht in das Mauerwerk von Häusern, was häufig Schimmelbildung zur Folge hat.
Die Hochwasserlage in Deutschland bleibt angespannt. Doppelt so viele und deutlich stärkere Niederschläge als noch vor 100 Jahren gehen in ganz Mitteleuropa nieder. Für den anstehenden Herbst sehen die Vorhersagen auch nicht besser aus: Starkregen und Sturm werden das Bild prägen.
Zuerst muss Hochwasserschutz betrieben werden, um das Wasser fernzuhalten. Wenn die Keller dennoch vollgelaufen sind und das Wasser dann wieder schwindet, beginnt das Aufräumen. Keller werden ausgepumpt, Schlamm und Dreck müssen entfernt werden. Die Nässe bleibt jedoch in den Gemäuern. Um diese schnell und effizient zu beseitigen, benötigt man Luftentfeuchter, damit sich nicht zusätzliche Feuchtigkeit auf den Wänden absetzt und die abgegebene sofort aus der Luft gefiltert wird.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln.
Kein Verstoß bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit
Wer nun tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen und auch nicht an irgendwelchen Absprachen in diesem Zusammenhang beteiligt ist, dem kann auch keinerlei Vertragsverstoß vorgeworfen werden.
Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Sicheres Arbeiten an risikoreichen und isolierten Orten
Allein, aber nicht "allein gelassen" - für Alleinarbeiter, sprich Mitarbeiter, die an Orten außerhalb der Hör- und Sichtweite anderer Personen ihrer Arbeit nachgehen, müssen Unternehmen für die Sicherheit und den Schutz ihrer Angestellten oder Auftragnehmer sorgen. Das ist insbesondere in Branchen mit weitläufigen Werksgeländen oder explosionsgefährdeten Bereichen eine Herausforderung. Mitarbeiter sind höheren Risiken ausgesetzt und im Ernstfall auf schnelle Hilfe angewiesen. Ab einer erhöhten Gefährdung wird der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage empfohlen oder ist bei kritischer Gefährdung sogar Pflicht. Bei Mängeln bezüglich "Sicherheit am Arbeitsplatz" kann es zu Verletzungen, Unfällen sowie Folgeschäden für Mensch und Anlage kommen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Krankheit als solche kein Kündigungsgrund
Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann.
Negative Gesundheitsprognose
(Mynewsdesk) Zwei kleine Abenteurer aus Schottland – der achtjährige Ollie und sein drei Jahre jüngerer Bruder Harry – schicken ein PLAYMOBIL-Piratenschiff um die Welt. Das Schiff, das den treffenden Namen Adventure (dt.: Abenteuer) trägt, startete seine Reise in Schottland. In einer Luke an Bord trägt das Schiff eine wasserfest verpackte Bitte der beiden Jungs: jeder, der das Schiff findet, wird aufgefordert, Bilder davon zu machen, diese den beiden Abenteurern zuzumailen und das Piratenschiff wieder auf die Reise zu schicken. Die Aktion ist Teil ihrer „bucket list“ – einer Liste mit tollen Abenteuern, die sie erleben möchten.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei Kündigungsschutz lohnt sich Kündigungsschutzklage: Für Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. Das ist der Fall, wenn sie seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber tätig sind und in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund, für dessen Vorliegen er im Prozess voll beweispflichtig ist.
Beendigung durch Vergleich
Obstbäume für Terrasse, Balkon und kleine Gärten.
ARAG Experten über Cyberattacken auch auf Computern von privaten Nutzern
Cyberattacken Sie treffen längst nicht mehr nur Konzerne oder öffentliche Einrichtungen. Auch die Rechner, Tablets, Handys und sonstigen smarten Geräte von Privatleuten und kleineren Unternehmen sind konkret bedroht - wann man nicht ausreichend vorsorgt. ARAG Experten erläutern, wie man sich gegen Cyberattacken schützt..
Vom 2. bis 6. Oktober geht das historische Segelschiff "Le Marite" im Hamburger Traditionsschiffshafen am Sandtorkai in der HafenCity vor Anker. An Bord befindet sich die Fotoausstellung "Exotic Taste of Europe". Sie ist täglich von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr für Besucher geöffnet - lediglich am Mittwoch bleibt sie vormittags geschlossen. Die Ausstellung informiert über die landwirtschaftlichen Praktiken in den Gebieten in äußerster Randlage Europas und über das EU-Gütesiegel, das die Erzeugnisse aus diesen Regionen kennzeichnet und Geschmack, Qualität sowie Rückverfolgbarkeit dieser Produkte garantiert.