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Sollten Mieter Schimmelpilz in der Wohnung selbst beseitigen?

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Sollten Mieter Schimmelpilz in der Wohnung selbst beseitigen?
Mietrecht

Der Herbst ist da und damit auch wieder die Hochsaison von Schimmelpilz in deutschen Wohnungen zum Leidwesen vieler Mieter. Durch Feuchtigkeit infolge von Wasserschäden oder auch unzureichendem Lüften des Mieters kann sich rasch Schimmel bilden. Dann überlegen Mieter immer wieder, ob sie selbst umgehend aktiv werden und den Schimmel beseitigen sollten. Ist das ratsam oder im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vermieter eher hinderlich?

Gesundheitsschäden vermeiden: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine umgehende selbständige Entfernung spricht natürlich der Gesundheitsschutz. Schimmel kann durchaus gesundheitsschädlich werden. Wer sofort aktiv wird und den Schimmel zumindest oberflächlich entfernt kriegt, kann Beeinträchtigungen der Gesundheit verhindern. Bis der Vermieter sich der Sache annimmt, dauert es dagegen oftmals ungleich länger.

Drohung des Arbeitgebers mit Anzeige - strafbare Nötigung?

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Drohung des Arbeitgebers mit Anzeige - strafbare Nötigung?
Arbeitsrecht

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Wie Arbeitnehmer in einer solchen Situation reagieren sollten, hatte ich in einem vorangegangenen Beitrag schon erklärt. Nun stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob sich Arbeitgeber durch eine solche Drohung eigentlich strafbar machen.

Nötigung bei Drohung mit Strafanzeige

Die Frage wird immer wieder von Arbeitnehmern gestellt. Sofern allerdings ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers begangen hat, ist es dessen Recht, Strafanzeige zu erstatten. Es mag sich dann zwar um eine Drohung mit einem empfindlichen Übel handeln. Diese Drohung wird in solchen Fällen aber meistens im Verhältnis zum angestrebten Zweck nicht als verwerflich und demnach nicht als rechtswidrig anzusehen sein.

Dauerregen - wir versinken im Wasser

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Dauerregen - wir versinken im Wasser
Dauerregen in Deutschland – Die Folge: nasse Keller

Es hört und hört nicht auf zu regnen. Lang anhaltende Niederschläge werden immer mehr. Die Pegelstände steigen, Keller überschwemmen, Straßen und Gärten sind überflutet. Feuchtigkeit zieht in das Mauerwerk von Häusern, was häufig Schimmelbildung zur Folge hat.

Die Hochwasserlage in Deutschland bleibt angespannt. Doppelt so viele und deutlich stärkere Niederschläge als noch vor 100 Jahren gehen in ganz Mitteleuropa nieder. Für den anstehenden Herbst sehen die Vorhersagen auch nicht besser aus: Starkregen und Sturm werden das Bild prägen.
Zuerst muss Hochwasserschutz betrieben werden, um das Wasser fernzuhalten. Wenn die Keller dennoch vollgelaufen sind und das Wasser dann wieder schwindet, beginnt das Aufräumen. Keller werden ausgepumpt, Schlamm und Dreck müssen entfernt werden. Die Nässe bleibt jedoch in den Gemäuern. Um diese schnell und effizient zu beseitigen, benötigt man Luftentfeuchter, damit sich nicht zusätzliche Feuchtigkeit auf den Wänden absetzt und die abgegebene sofort aus der Luft gefiltert wird.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei Air Berlin? Was müssen Arbeitnehmer befürchten?

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Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei Air Berlin? Was müssen Arbeitnehmer befürchten?
Arbeitsrecht

Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln.

Kein Verstoß bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit

Wer nun tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen und auch nicht an irgendwelchen Absprachen in diesem Zusammenhang beteiligt ist, dem kann auch keinerlei Vertragsverstoß vorgeworfen werden.

Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Alleinarbeiterschutz mittels mobiler Lösungen

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Alleinarbeiterschutz mittels mobiler Lösungen

Allein, aber nicht "allein gelassen" - für Alleinarbeiter, sprich Mitarbeiter, die an Orten außerhalb der Hör- und Sichtweite anderer Personen ihrer Arbeit nachgehen, müssen Unternehmen für die Sicherheit und den Schutz ihrer Angestellten oder Auftragnehmer sorgen. Das ist insbesondere in Branchen mit weitläufigen Werksgeländen oder explosionsgefährdeten Bereichen eine Herausforderung. Mitarbeiter sind höheren Risiken ausgesetzt und im Ernstfall auf schnelle Hilfe angewiesen. Ab einer erhöhten Gefährdung wird der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage empfohlen oder ist bei kritischer Gefährdung sogar Pflicht. Bei Mängeln bezüglich "Sicherheit am Arbeitsplatz" kann es zu Verletzungen, Unfällen sowie Folgeschäden für Mensch und Anlage kommen.

Krankheitsbedingte Kündigung - Allgemeine Belastung im Betrieb zu berücksichtigen?

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Krankheitsbedingte Kündigung - Allgemeine Belastung im Betrieb zu berücksichtigen?
Arbeitsrecht

Krankheit als solche kein Kündigungsgrund

Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann.

Negative Gesundheitsprognose

Schiff ahoi: PLAYMOBIL-Piratenschiff segelt um die Welt

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 PLAYMOBIL-Piratenschiff segelt um die Welt

(Mynewsdesk) Zwei kleine Abenteurer aus Schottland – der achtjährige Ollie und sein drei Jahre jüngerer Bruder Harry – schicken ein PLAYMOBIL-Piratenschiff um die Welt. Das Schiff, das den treffenden Namen Adventure (dt.: Abenteuer) trägt, startete seine Reise in Schottland. In einer Luke an Bord trägt das Schiff eine wasserfest verpackte Bitte der beiden Jungs: jeder, der das Schiff findet, wird aufgefordert, Bilder davon zu machen, diese den beiden Abenteurern zuzumailen und das Piratenschiff wieder auf die Reise zu schicken. Die Aktion ist Teil ihrer „bucket list“ – einer Liste mit tollen Abenteuern, die sie erleben möchten.

Kündigungsschutzklage und parallel ein neuer Job?

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Kündigungsschutzklage und parallel ein neuer Job?
Arbeitsrecht

Bei Kündigungsschutz lohnt sich Kündigungsschutzklage: Für Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. Das ist der Fall, wenn sie seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber tätig sind und in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund, für dessen Vorliegen er im Prozess voll beweispflichtig ist.

Beendigung durch Vergleich

Säulenobst von balkonobst.de

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