BGH: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 February 2018BGH: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen die Health Claims Verordnung verstoßen. Das hat der BGH erneut klargestellt (Az.: I ZR 167/16).
Bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln müssen Unternehmen aufpassen, dass die Angaben im Einklang mit der Health Claims Verordnung stehen. Die gesundheitsbezogenen Angaben müssen stoffbezogen und nicht produktbezogen sein oder die behauptete positive Wirkung muss wissenschaftlich belegt sein. Ansonsten verstößt die Werbung gegen die Health Claims Verordnung und gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.