Fitness: Problemzone Vertrag
Verfasser: pr-gateway on Friday, 29 December 2017ARAG Rechtsexperten zu Vertrags- und Kündigungsbedingungen in Fitnessstudios
Die meisten neuen Verträge im Fitnessstudio werden in der Regel Anfang des Jahres abgeschlossen. Nach dem festlichen Schmaus wird den neuen Fettpölsterchen jetzt der Kampf angesagt. Ein Vertrag ist schnell geschlossen. Doch was ist, wenn das Durchhaltevermögen der Ernüchterung weicht oder man festestellen muss, dass die Hantel doch nicht das richtige Sportgerät für einen ist? ARAG Experten sagen, wie man gegebenenfalls aus den Verträgen wieder herauskommt.
Zulässige Vertrageslaufzeiten
Meist schließen Fitnessstudios Verträge für eine gewisse Grundlaufzeit ab. Manchmal beträgt diese Erstlaufzeit sogar 24 Monate. Eine lange Zeit für diejenigen, die bereits kurz nach Vertragsabschluss merken, dass das Fitnessstudio doch nicht die richtige Wahl war. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solch eine lange Laufzeit durchaus zulässig ist, wenn sie dementsprechend in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt ist (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 42/10).