GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung in Fällen der Geschäftsführerhaftung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 December 2017GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung in Fällen der Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführer einer GmbH können im Insolvenzfall in der Haftung stehen. Streitthema sind häufig Zahlungen, die der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch geleitstet hat.
Das persönliche Haftungsrisiko eines GmbH-Geschäftsführers kann schon bei einfacher Fahrlässigkeit eintreten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Haftung des Geschäftsführers kommt z.B. dann in Betracht, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen leistet. Strittig ist dabei, ob die Zahlungen noch getätigt werden durften oder ob sie die Insolvenzmasse geschmälert haben. Die Kanzlei GRP Rainer verfügt über Erfahrung in Fällen der Geschäftsführerhaftung.