Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Baurecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 January 2018Seit 1. Januar 2018: Neue Regeln für Häuslebauer
Zum 1. Januar 2018 ist das im April 2017 verabschiedete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) profitieren private Bauherren ab sofort von mehr Verbraucherschutz.
Bauvertrag neuer Vertragstyp: Bisher richteten sich Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern nach dem allgemeinen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice hat der Gesetzgeber nun den Hausbau umfassend neu geregelt und im BGB den Bauvertrag als eigenen Vertragstyp eingeführt. Besondere Vorschriften gibt es für den Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB), also für Verträge zwischen einem privaten Bauherrn und einem Bauunternehmer.
Widerrufsrecht: Verbraucher als Bauherren haben künftig nach Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können damit vorschnelle Entscheidungen rückgängig machen. Belehrt der Unternehmer den Bauherren nicht über dieses Recht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht für notariell beurkundete Verträge. Sind in den 14 Tagen bereits Leistungen erfolgt, die der Bauherr nicht einfach zurückgeben kann, muss er dem Unternehmer Wertersatz leisten.