Falsche Lieferadresse - Wer trägt die Versandkosten?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 October 2017
Online-Händler haben mit einem häufigen Problem zu kämpfen: die Ware kann nicht zugestellt werden. Nicht selten liegen die Ursachen außerhalb der Sphäre des Händlers, so z.B. wenn der Kunde eine falsche Lieferadresse angegeben hat. Aber wer trägt in diesem Fall die Versandkosten?
Der Vertrag bleibt wirksam
Kann die Ware nicht zugestellt werden, wird das Paket dem Händler zurückgeschickt. Sowohl der Händler als auch der Kunde bleiben an dem Vertrag erstmal gebunden. Anders ist es, wenn der Verbraucher in der Zwischenzeit von seinem Widerrufsrecht gebraucht macht. Der Verbraucher muss hier beachten, dass die Verweigerung der Annahme oder die Nichtabholung der Ware nicht ausreichend sind. Vielmehr muss er ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass er sich am Vertrag nicht mehr festhalten will.
Je nach Konstellation steht dem Unternehmer jedoch auch ein Rücktrittsrecht. In der Regel ist jedoch hierfür der erfolgslose Ablauf einer Nachfrist Voraussetzung.
Bleibt der Vertrag wirksam, so muss der Händler die Ware zu einem späteren Zeitpunkt neu verschicken. Die Kosten für die erste Zusendung und für die Rücksendung kann er unter Umständen aber vom Verbraucher ersetzt verlangen. So kann der Händler in aller Regel Schadensersatzansprüche geltend machen, oder aber einen Aufwendungsersatz, wenn der Kunde in Annahmeverzug geraten ist.