Markenrecht: Ein einzelner Buchstabe macht keinen ausreichenden Unterschied
Verfasser: pr-gateway on Friday, 8 December 2017Markenrecht: Ein einzelner Buchstabe macht keinen ausreichenden Unterschied
Ein einzelner Buchstabe macht keinen ausreichenden Unterschied, um ein Zeichen als Marke anzumelden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 5. Dezember 2017 (Az.: T-893/16).
Damit ein Zeichen als Marke angemeldet werden kann, muss es die nötige Unterscheidungskraft zu Produkten und Dienstleistungen anderer Anbieter aufweisen. Zudem darf es auch nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstoßen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.