HT Flottenfonds II, III: Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen die Taunus Sparkasse
Verfasser: pr-gateway on Monday, 1 February 2016
In einem seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 27.11.2015 hat das Landgericht Frankfurt a.M. die Taunus Sparkasse zum Schadensersatz in Höhe von insgesamt 31.950,00 EUR gegen Übertragung der Fondsbeteiligungen und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligungen an den Fonds Hansa Treuhand Zweiter und Dritter Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG (HT Flottenfonds II und III) verurteilt.
Der Sachverhalt der Entscheidung
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurden dem Kläger von dem Anlageberater der Bank die Fondsanteile an den HT Flottenfonds II und III empfohlen. Die Anlageberatungen fanden in den Jahren 2003 und 2004 statt.
Der Kläger sah sich vom Anlageberater hinsichtlich der Risiken des Fonds als unzureichend beraten an. Ferner wurde dem Kläger nicht mitgeteilt, in welcher konkreten Höhe die Bank eine Vermittlungsprovision erhalten hat. Der Kläger ging davon aus, dass über das sogenannte Agio hinaus keine weiteren Provisionszahlungen an die Bank geflossen sind. Tatsächlich waren die an die Bank geflossenen Provisionen allerdings höher.
Die Bank hatte in dem Prozess dagegen vorgetragen, dass sie den Anleger richtig und vollständig beraten habe.