Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehenskündigung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 1 February 2016
Bislang stellte sich die vorzeitige Kündigung eines Immobiliendarlehens für die Verbraucher oftmals als kostspielige Angelegenheit heraus. Bei der Berechnung der im Falle der vorzeitigen Kündigung des Immobilienkredites anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung wurden bislang geleistete Sondertilgungen seitens der Banken nicht anerkannt. Dieser für Kreditnehmer ungünstigen Vertragsklausel hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben: In seinem per Pressemitteilung vom 19.01.2016 vorab veröffentlichten Urteil stellte der BGH jetzt fest, dass Banken im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrages bis dato geleistete Sondertilgungen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kostenmindernd berücksichtigen müssen (Az.: XI ZR 388/14).
Parteien streiten um Vertragsklausel
In dem seitens der Verbraucherzentrale Hamburg angestrengten Verfahren ging es um die Behandlung einer zugunsten der beklagten Sparkasse im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages zu Lasten des Kreditnehmers greifenden Vertragsklausel. Laut dieser in den besonderen Vertragsbedingungen der beklagten Sparkasse hinterlegten Klausel sollten zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtig werden.
Vorinstanz wertet Klausel als unzulässige Bereicherung der beklagen Sparkasse