Vom Kreißsaal direkt zum Amt
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 October 2018ARAG Experten geben Eltern Tipps für die wichtigsten Formalitäten nach der Geburt
Frischgebackene Eltern haben eigentlich gar keine Zeit, ihr neues Glück zu genießen. Denn es warten einige Behördengänge auf sie. Wie man trotz Geburtsstress und Elternglück den Weg durch den Behördendschungel meistert, erklären die ARAG Experten Schritt für Schritt.
Die Geburtsurkunde
Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss dieses Dokument beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dafür müssen Eltern die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile mitbringen. Verheiratete Paare benötigen zudem die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, unverheiratete Paare die eigenen Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden und evtl. die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.