FG Baden-Württemberg zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 December 2018FG Baden-Württemberg zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde
Mit Urteil vom 18. Oktober 2018 erklärte das FG Baden-Württemberg, dass es ganz auf die Art der Betätigung und die Umstände des Einzelfalls ankomme, ob eine Gemeinde als Unternehmerin tätig und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az.: 1 K 1458/18). Geklagt hatte ein Luftkurort, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.
Die Kurverwaltung war ein Eigenbetrieb der Kommune und körperschaftssteuerlich ein Betrieb gewerblicher Art. In den Umsatzsteuererklärungen wurden umsatzsteuerpflichtige Umsätze z.B. aus Kurtaxen und Vorsteuerbeträge erklärt. Die Vorsteuerbeträge wurden vom Finanzamt gekürzt.