Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 April 2019ARAG Experten über die Ausnahmen von der Meinungsäußerungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit gilt zumindest in den westlichen Demokratien als sehr hohes Gut. In Deutschland ist sie daher in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Somit sind auch Meinungen geschützt, die von den Vorstellungen der Mehrheit abweichen, egal ob sie geistreich und durchdacht, simpel oder sogar völlig unreflektiert sind. Aber die Meinungsfreiheit hat auch Grenzen. Welche das sind, erläutern ARAG Experten.
Welche Grenzen gibt es für die Meinungsfreiheit?
Ist von Meinungsfreiheit die Rede, ist juristisch korrekt die Meinungsäußerungsfreiheit gemeint. Eine nicht geäußerte Meinung kann selbstredend niemand verbieten. Die Äußerung einer Meinung darf allerdings verboten werden, wenn ansonsten ein Schaden für einen anderen Menschen oder die Gesellschaft entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn...