ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 January 2026Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Einhaltung des Trennungsjahres +++
Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexueller Übergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgültigen Scheidung überflüssig zu machen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, wonach ein Härtefall - der eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erlaubt - auch dann nicht zwingend vorliegt (Az.: 5 UF 151/24).
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