ARAG Verbrauchertipps zu gleichgeschlechtlichen Paaren
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 November 2016Adoption/Kindergeld/Co-Mutter
Welche Adoptionsrechte haben eingetragene Lebenspartner?
Die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar ist in Deutschland nach wie vor nicht erlaubt. Trotzdem haben Homosexuelle und ihre Lebenspartner schon heute verschiedenen Adoptionsmöglichkeiten. ARAG Experten geben einen kleinen Übeblick:
-Hat ein gleichgeschlechtlicher Partner bereits ein leibliches Kind aus einer vorangegangenen Beziehung, so kann der andere dieses ohne weiteres adoptieren. Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist, dass das Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen muss.