Besteuerung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 12 December 2018Besteuerung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden
Das FG Düsseldorf musste entscheiden, wie der Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden und in den Niederlanden angestellten Kraftfahrers gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen aufzuteilen ist.
Liegen Wohnsitz und Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Staaten, wirft das häufig die Frage auf, in welchem Staat die Einkünfte in welchem Umfang besteuert werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat zur Aufteilung des Arbeitslohns nach dem zwischen Deutschland und den Niederlanden bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen Stellung bezogen, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.