Auf Weihnachtsmärkten gibt's kein Umtauschrecht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 November 2018R+V-Infocenter: Reklamation bei Mängeln möglich
Wiesbaden, 28. November 2018. Kunsthandwerk, Lederwaren oder Spielzeug: Zum Jahresende locken die Weihnachtsmärkte mit vielen Geschenkideen. Beim Kauf sollten Verbraucher jedoch unbedingt bedenken, dass sie die gekauften Waren in der Regel nicht umtauschen können, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Reklamieren ja, Umtauschen nein
Denn auf Weihnachtsmärkten gilt: Reklamieren ist möglich, wenn die Ware Mängel aufweist - der einfache Umtausch des Einkaufs hängt jedoch von der Kulanz des Verkäufers ab. "Auf Weihnachtsmärkten gibt es im Regelfall kein 14-tägiges Widerrufsrecht, anders als im Onlinehandel", sagt Sascha Nuß, Rechtsbetreuer bei der R+V Versicherung. Das heißt: Gefällt dem Käufer die Ware später nicht mehr, kann er sie unter Umständen nicht zurückgeben. Deshalb sollten Weihnachtsmarktbesucher vorher überlegen, ob sie einen Umtausch ausschließen können. "Alternativ können sie sich auch vom Verkäufer bestätigen lassen, dass die Rückgabe möglich ist."