Die 5 häufigsten Datenschutz-Irrtümer im Online-Handel
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 February 2019
Datenschutz ist im Online-Handel ein entscheidendes Thema, und das nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verbraucher sind für das Thema sensibilisiert und Abmahnanwälte reiben sich die Hände, wenn sie Fehler in Online-Shops entdecken. Wir stellen die fünf häufigsten Datenschutz-Irrtümer im Online-Handel vor.
1. Eine Datenschutzerklärung für den Webshop reicht
Falsch! Eine Datenschutzerklärung nur für den Webshop reicht nicht aus. Online-Händler benötigen eine für jeden Verkaufskanal ihres Unternehems, also auch für eBay, Amazon Marketplace, etc.
2. Es genügt, wenn der Datenschutzbeauftragte sich auskennt
Falsch! Alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, benötigen eine Datenschutz-Unterweisung. Laut einer weltweiten Studie im Auftrag von IBM werden 52 Prozent aller datenschutzrechtlichen Vorfälle durch Mitarbeiter verursacht. Diese Vorfälle können sehr teuer werden, denn im Schnitt kostet jeder entwendete Datensatz ein Unternehmen 130 Euro. Die Teilnahme an der Unterweisung sollten Online-Händler zudem protokollieren, um gegenüber den Aufsichtsbehörden jederzeit nachweisen zu können, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind.