Neuerungen beim Teilzeit- und Befristungsgesetz seit 01.01.2019 in Kraft
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 February 2019
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Neben Anpassungen bei der Arbeit auf Abruf wurde auch die neue Brückenteilzeit eingeführt.
Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer, egal ob in Voll- oder Teilzeit, nutzen. Wichtige Voraussetzungen hierzu sind:
- Im Unternehmen sind mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt
- Mittelständler, also Arbeitgeber mit 45 bis 200 Angestellten, müssen diesen Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern gewähren
- Das Arbeitsverhältnis besteht mehr als sechs Monate
Für Personalverantwortliche in Unternehmen, Einrichtungen und im öffentlichen Dienst wird die Personalplanung dadurch noch komplexer. Denn neben Rückkehrern, z. B. aus der Elternzeit, muss nun auch diese Beschäftigtengruppe bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden.