Unlautere Werbung - Kein Preisvergleich ohne Preisangabe
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 May 2019Unlautere Werbung - Kein Preisvergleich ohne Preisangabe
Werden bei Preisvergleichen Tarife mit und auch ohne Preisangabe genannt, ist dies eine unzulässige vergleichende Werbung und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das OLG Köln entschieden.
Ob Reise, Versicherung oder andere Dienstleistungen - in Zeiten des Internets neigen Verbraucher dazu, Angebote online zu vergleichen. Vergleichsportale, die diesen Service anbieten, sind schnell zu finden. Allerdings ist eine vergleichende Werbung unzulässig, wenn im Rahmen eines Preisvergleichs Produkte mit Preisangabe anderen Produkten ohne Angabe des Preises gegenübergestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 12. April 2019 zum Aktenzeichen 6 U 191/18 entschieden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.